Hallo und herzlich willkommen im Forum !
Nein, das kenne ich so bisher auch noch nicht und ich finde das ein starkes Stück.
Die BOSE Anlage ist aus meiner Sicht eines der kaufentscheidenden Ausstattungsmerkmale.
Auf jeden Fall erst einmal offiziell reklamieren.
Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2022 geschlossen wurden gilt eine Hinweispflicht des Händlers wenn das Fahrzeug vom Stand vergleichbarer Fahrzeuge abweicht.
Möglichkeiten wären Preisminderung, Nachbesserung oder Rückgabe des Autos.
Persönlich würde ich als erstes das Gespräch mit dem Händler suchen und ihm klar machen, was ich will.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit, sich an eine Schiedsstelle des Kfz Handwerks zu wenden.
Anwalt und Rechtsstreit sollten eine der letzten Optionen sein.