Na so wie Renault die Entriegelungsöffnungen angebracht hat ist das schon ein perfekter Diebstahlschutz Jeder Durchschnittsdieb würde seitlich oder an den Schrauben probieren
Beiträge von ArminLinder
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Hier sieht man schön, wie man das Radio ausbauen muss:
https://www.youtube.com/watch?v=acX0jcPrF_4
Hat jemand diese Ausbauwerkzeuge (bei 0:40 gut zu sehen), und kann mir eine vermaßte Skizze zukommen lassen, damit ich mir zwei Bleche zurechtfeilen kann? Es scheint, man kann diese Bleche nicht mehr kaufen, und bei meinem Koli waren sie nicht mehr dabei. Oder geht es auch mit einer Notlösung, etwa einem kleinen Schraubendreher oder einer Fahrradspeiche? Je nachdem wie kompliziert der Haken geformt ist, geht das manchmal, und manchmal auch nicht ...
Vielen Dank,
Armin.
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Es geht mir ja auch darum, ob ich hier ganz offen darüber berichten kann, ohne dass ich oder der Forenbetreiber Schwierigkeiten bekommen.
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Vom Ministerium gabs eine zweite, ebenso wenig hilfreiche Antwort.
Auf die klar formulierte Frage, ob das Klimagas als Betriebsstoff grundsätzlich genehmigungsfrei ist, ist man wieder nicht eingegangen.
Statt dessen hat man mich an den TÜV weitergereicht, der den Ball dann ja wieder zurückspielt - weil ja gar nicht klar ist ob ich überhaupt eine Genehmigung brauche, und dafür wäre wiederum das Ministerium zustänig - klarer Fall von Bürokraten-Stehfußball
Gut, wäre dem nicht so, hätte das Ministerium mir das ja geradeheraus sagen können. Ich schließe daraus, Herr Lamm hat Recht, Klimagas ist prinzipiell genehmigungsfrei. Ich verstehe aber auch, dass man das Thema nicht weiter unterstützen möchte, wo kämen wir denn hin wenn jeder ...
Ich bin also für den Moment zufrieden, ich glaube nicht, dass ich da noch mehr aus dem Ministerium herauskitzeln kann.
Dann war da noch das Ölthema. Und als Nebenthema die Frage, wohin mit dem R164a, das noch in der Anlage ist. Einfach in die Luft ablassen kommt nicht in Frage, wir sind ja keine Klimasäue. Ich habs ja einfach drinnen gelassen und jetzt ist eine undefinierte Mischung aus Propan, Butan und R164a in der Anlage, was aber offenbar (bisher) tadellos funktioniert. Befreundete Chemiker meinen, das ist kein Problem, das Zeug ist weitgehend reaktionsunwillig, die werden sich nicht beißen. Ich habe dennoch die Werkstatt meines geringsten Misstrauens angerufen und nachgefragt: wenn ich das möchte, können sie mit ihrem Automaten sowohl das R164a samt Öl aus der Anlage absaugen als auch danach nur die richtige Ölmenge einfüllen. Da könnnte ich dann reines Propan/Butan drauffüllen. Jetzt geht das Absaugen allerdings nicht mehr ohne Weiteres, weil der Mix aus Propan und Butan und R164a ihren Automaten beschädigen könnte. Sie haben aber auch noch eine separate Vakuumpumpe, damit könnten sie die Anlage leer machen und mir das Gasgemisch zur Entsorgung in die Hand drücken. Ich lass es aber so wie es ist.
Bleibt für mich als letzte Station noch die Versicherung. Bin schon gepannt, was von dort kommt. Aber nach Studium der AGBs bin ich zuversichtlich, dass das mit dem automatischen Verlust des Versicherungsschutzes auch nur so ein Internet-Gerücht ist.
Armin.
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Genau so ist es
Und ich bin wieder ein Schrittchen weiter. Das Ministerium hat die Fragem ob das Klimagas ein Betriebsstroff und damit genehigungsfrei ist oder nicht bisher nicht beantwortet.
Aber ich bin beim TÜV weiter gekommen, konnte heute einen anderen Experten sprechen.
Aussage: ja, ich darf einfüllen was ich möchte - auf eigene Gefahr, natürlich.
Leider gab es nur mündlich Auskunft, ein Zettel mit TÜV Logo wäre mir lieber gewesen. Eine Bescheinigung vom TÜV zu erhalten ist allerdings nicht möglich, weil weder der TÜV noch sonstwer jemals eine Untersuchtung (nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien) gemacht hat, inwiefern von Propan/Butan in der Klimaanlage eine erhöhte Gefahr ausgehen könnte. Sowas kostet einen Haufen Geld, und das mag man für das Thema nicht in die Hand nehmen. Abgesehen davon müssten auch noch der Auto- und der Hersteller der Klimaanlage ihren Sanktus dazu geben, damit der welcher am Ende einfüllt aus der Haftung wegen eventueller chemischer Schäden in der Klima ist.
Aber auf eigene Gefahr kann ich in der Tat machen was ich will.
Jetzt gehe ich das Thema mit der Versicherung an. Wenn die auch keine belastbaren Bedenken hat, bleibt das Gas auch nach meiner Rückkehr im Wagen.
Armin.
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Da hast Du schon Recht.
Aber mich reizt es natürlich, weiterhin im Forum offen über das Experiment zu berichten.
Daher wärs gut, genau zu wissen, wie illegal die Änderung *wirklich* ist.
Armin.
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Das hört sich doch gut an , mir ist noch eine Instanz eingefallen die Schwierigkeiten machen könnte : die Versicherung!
Nicht das die dann quer schießen und wegen irgend einer Beanstandung den Versicherungsschutz ablehnen .
Sind die anderen Gase der Klimaanlagen in der gleichen Brandklasse wie das von dir verwendete? Dann gehts wohl , sonst könnten die dir Ggf einen Strick drehen .So einfach ist das m.W. nicht. Auch so ein Internet-Gerücht. Um das Thema kümmere ich mich, sobald das mit der Betriebserlaubnis geklärt ist.
Ich habe aber vorab die AGBs meiner Versicherung (nur Haftplicht - wenn die Hütte also abbrennt ist das sowieso mein Proivatproblem) durchgelesen. Ich finde da überhaupt keinen Anhalt, dass sie sich bei irgendeinem beliebigen Unfall aus der Leistungspfliche verabschieden kann, nur weil allgemein irgendwas am Fahrzeug verändert wurde. Es gibt einige Dinge, die man nicht tun darf (§ 19 Abs. 2 verletzen, Leistungserhöhung (=Hinterziehung von Beiträgen und Risikoerhöhung), Alkohol, Drogen, Rennen fahren, usw), aber keinen Paragrafen der Leistungsfreiheit allgemein bei Fahren mit einem Fahrzeug ohne aktuelle Betriebserlaubnis vorsieht, geschweige denn, wenn der Schaden nicht mal irgendwie in Zusammenhang mit dem Klimagas steht.
Es würde eventuell einen Hebel/Gummiparagrafen geben, wenn ich "fahrlässig die Gefahr erhöht" hätte. Hab ich aber nicht. und er käme nur zur Anwendung, wenn da irgendwas in Zusammenhang mit Klimagas und Feuer und Explosion passieren sollte. Das ist m.E. aber ausgeschlossen, sonst würde ich es nicht machen.
Absurd wäre es schon: da steht im Datenblatt, Du brauchst 10W-40 Öl, Du füllst 5W-30 ein, und die Versicherung muss nicht zahlen wenn Du eine Ampel umfährst? Absurd.
Aber ich sehe wie gesagt dort noch genauer hin, wenn das mit der Betriebserlaubnis geklärt ist.
Armin.
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Jatzt hat sich das Ministerium gemeldet Man hat - wortreich - durchblicken lassen, dass man die Frage, ob so ein Umbau genehmigungspflichtig ist oder nicht, auch nicht so richtig beantworten kann oder möchte. Jedenfalls interpretiere ich das so, wenn mir jemand eine Seite Auszüge aus Vorschriften und Verordnungen um die Ohren haut, die sicher richtig sind aber alle nicht zutreffen, und auf die klar formulierte Kernfrage, ob denn überhaupt irgendeine Freigabe erforderlich ist einfach gar nicht eingeht.
Statt dessen hat man versucht, den Ball an den TÜV weiterzuspielen, obwohl meine Frage ja die ganze Zeit darauf abzielt, ob ich mir so eine Änderung *überhaupt* von irgendwem genehmigen lassen muss. Dass ich eine Genehmigung, wenn ich denn eine bräuchte, eventuell beim TÜV bekommen könnte weiß ich selber
Ich erinnere mich: "Klimagase sind Betriebsstoffe".
Aber ich bleibe hartnäckig
Immerhin bin ich beim richtigen Ministerium, denn diesmal kam *nicht* die Aussage, man sei unzuständig.
Armin.
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Ich bin völlig zufrieden, wenn meine Bastellösung bis auf Weiteres toleriert wird, und ich ohne Briefe von Anwälten befürchten zu müssen hier offen darüber berichten darf. Jeder Urlaub geht mal zu Ende, und ich muss bald entscheiden ob ich mit Propangas in der Klima heim fahre oder ob ich wieder auf R134a "umgasen" lasse.
Ich hoffe, das Ministerium antwortet ähnlich schnell wie ADAC und KBA.
Armin.
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Neies von der Klimafront!
Das KBA hat - zu meiner Überraschung - schnell und eindeutig geantwortet. Man ist .... unzuständig
Zitat[...]
Zu den Aufgaben der Abteilung Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung
von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und
internationalen Rechtsvorschriften.
[...]
Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in denZuständigkeitsbereich des KBA als Typgenehmigungsbehörde
[...]
Ob der Austausch des Kältemittels eines bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugs zum Erlöschen der ursprünglichen Typzulassung führt und dadurch ggf. die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs erlischt, liegt jedoch gemäß den Vorschriften der StVZO in der Entscheidungsbefugnis der nach Landesrecht bestimmten Behörden. Daher muss ich Sie zur Klärung Ihres Anliegens an Ihre zuständige Zulassungsbehörde oder das übergeordnete Landesministerium für Verkehr verweisen.
[...]
Ok, von der netten Dame in unserer Zulassungsstelle erwarte ich keine hilfrfeichen Auskünfte, damit ist meine nächste Station das Bayrische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Ich habe die gerade angeschrieben ...
Armin.