Hallo Armin,
stimmt, die Spiegel sind keine Pflicht aber bei einem 2,5 m breiten WoWa erleichtern sie einiges
Hallo Koloss-von-Rhodos,
Zusatzspiegel sind zwar keine Pflicht, aber das was Du während der Fahrt sehen können musst schon! Und bei einer Zugfahrzeugbreite von knapp 1,90m wird es auch mit dem kleinsten Wohnwagen unmöglich diesen Sichtbereich zu überblicken (es sein denn, es handelt sich um einen Klappi).
Wer es genau nachlesen möchte: StVZO § 56 mit Anhang III Nr. 2.1.1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html; https://gesetze.legal/eu/rl_2003_97_eg/anhang_iii).
Zusätzlich zum Bußgeld kann die Weiterfahrt verboten werden.
Gruß