Genau so ist es
Und ich bin wieder ein Schrittchen weiter. Das Ministerium hat die Fragem ob das Klimagas ein Betriebsstroff und damit genehigungsfrei ist oder nicht bisher nicht beantwortet.
Aber ich bin beim TÜV weiter gekommen, konnte heute einen anderen Experten sprechen.
Aussage: ja, ich darf einfüllen was ich möchte - auf eigene Gefahr, natürlich.
Leider gab es nur mündlich Auskunft, ein Zettel mit TÜV Logo wäre mir lieber gewesen. Eine Bescheinigung vom TÜV zu erhalten ist allerdings nicht möglich, weil weder der TÜV noch sonstwer jemals eine Untersuchtung (nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien) gemacht hat, inwiefern von Propan/Butan in der Klimaanlage eine erhöhte Gefahr ausgehen könnte. Sowas kostet einen Haufen Geld, und das mag man für das Thema nicht in die Hand nehmen. Abgesehen davon müssten auch noch der Auto- und der Hersteller der Klimaanlage ihren Sanktus dazu geben, damit der welcher am Ende einfüllt aus der Haftung wegen eventueller chemischer Schäden in der Klima ist.
Aber auf eigene Gefahr kann ich in der Tat machen was ich will.
Jetzt gehe ich das Thema mit der Versicherung an. Wenn die auch keine belastbaren Bedenken hat, bleibt das Gas auch nach meiner Rückkehr im Wagen.
Armin.