ist ja fast wie nen Krimi ..... wer ist der zuständige ....... und wenn keiner sich zuständig fühlt , schnell ein Patent anmelden und in serie gehen .....
Klimagas R134a gegen Propan/Butan (Lötlampen-Kartusche) tauschen
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Ich bin völlig zufrieden, wenn meine Bastellösung bis auf Weiteres toleriert wird, und ich ohne Briefe von Anwälten befürchten zu müssen hier offen darüber berichten darf. Jeder Urlaub geht mal zu Ende, und ich muss bald entscheiden ob ich mit Propangas in der Klima heim fahre oder ob ich wieder auf R134a "umgasen" lasse.
Ich hoffe, das Ministerium antwortet ähnlich schnell wie ADAC und KBA.
Armin.
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Jatzt hat sich das Ministerium gemeldet Man hat - wortreich - durchblicken lassen, dass man die Frage, ob so ein Umbau genehmigungspflichtig ist oder nicht, auch nicht so richtig beantworten kann oder möchte. Jedenfalls interpretiere ich das so, wenn mir jemand eine Seite Auszüge aus Vorschriften und Verordnungen um die Ohren haut, die sicher richtig sind aber alle nicht zutreffen, und auf die klar formulierte Kernfrage, ob denn überhaupt irgendeine Freigabe erforderlich ist einfach gar nicht eingeht.
Statt dessen hat man versucht, den Ball an den TÜV weiterzuspielen, obwohl meine Frage ja die ganze Zeit darauf abzielt, ob ich mir so eine Änderung *überhaupt* von irgendwem genehmigen lassen muss. Dass ich eine Genehmigung, wenn ich denn eine bräuchte, eventuell beim TÜV bekommen könnte weiß ich selber
Ich erinnere mich: "Klimagase sind Betriebsstoffe".
Aber ich bleibe hartnäckig
Immerhin bin ich beim richtigen Ministerium, denn diesmal kam *nicht* die Aussage, man sei unzuständig.
Armin.
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Das hört sich doch gut an , mir ist noch eine Instanz eingefallen die Schwierigkeiten machen könnte : die Versicherung!
Nicht das die dann quer schießen und wegen irgend einer Beanstandung den Versicherungsschutz ablehnen .
Sind die anderen Gase der Klimaanlagen in der gleichen Brandklasse wie das von dir verwendete? Dann gehts wohl , sonst könnten die dir Ggf einen Strick drehen . -
Das hört sich doch gut an , mir ist noch eine Instanz eingefallen die Schwierigkeiten machen könnte : die Versicherung!
Nicht das die dann quer schießen und wegen irgend einer Beanstandung den Versicherungsschutz ablehnen .
Sind die anderen Gase der Klimaanlagen in der gleichen Brandklasse wie das von dir verwendete? Dann gehts wohl , sonst könnten die dir Ggf einen Strick drehen .So einfach ist das m.W. nicht. Auch so ein Internet-Gerücht. Um das Thema kümmere ich mich, sobald das mit der Betriebserlaubnis geklärt ist.
Ich habe aber vorab die AGBs meiner Versicherung (nur Haftplicht - wenn die Hütte also abbrennt ist das sowieso mein Proivatproblem) durchgelesen. Ich finde da überhaupt keinen Anhalt, dass sie sich bei irgendeinem beliebigen Unfall aus der Leistungspfliche verabschieden kann, nur weil allgemein irgendwas am Fahrzeug verändert wurde. Es gibt einige Dinge, die man nicht tun darf (§ 19 Abs. 2 verletzen, Leistungserhöhung (=Hinterziehung von Beiträgen und Risikoerhöhung), Alkohol, Drogen, Rennen fahren, usw), aber keinen Paragrafen der Leistungsfreiheit allgemein bei Fahren mit einem Fahrzeug ohne aktuelle Betriebserlaubnis vorsieht, geschweige denn, wenn der Schaden nicht mal irgendwie in Zusammenhang mit dem Klimagas steht.
Es würde eventuell einen Hebel/Gummiparagrafen geben, wenn ich "fahrlässig die Gefahr erhöht" hätte. Hab ich aber nicht. und er käme nur zur Anwendung, wenn da irgendwas in Zusammenhang mit Klimagas und Feuer und Explosion passieren sollte. Das ist m.E. aber ausgeschlossen, sonst würde ich es nicht machen.
Absurd wäre es schon: da steht im Datenblatt, Du brauchst 10W-40 Öl, Du füllst 5W-30 ein, und die Versicherung muss nicht zahlen wenn Du eine Ampel umfährst? Absurd.
Aber ich sehe wie gesagt dort noch genauer hin, wenn das mit der Betriebserlaubnis geklärt ist.
Armin.
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Dann sollten ja wirklich alle Hürden genommen Sein
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Wenn das mit der Betriebserlaubnis zum Positiven geklärt ist kann sich die Versicherung auch nicht dagegen stellen.
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Hallo,
ich fasse mal kurz zusammen: Wo kein Kläger- da kein Richter.
Mario
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Da hast Du schon Recht.
Aber mich reizt es natürlich, weiterhin im Forum offen über das Experiment zu berichten.
Daher wärs gut, genau zu wissen, wie illegal die Änderung *wirklich* ist.
Armin.
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Illegal , nee
Aber grenzwertig und das macht es interessant…..