Renault Koleos I Bj 2010

  • Hallo,


    Bin in ca. zwei Wochen Besitzer eines Renault Koleos 2.0 DCi 4x4 150 PS Bj 2010 so meine Frage wäre ist es möglich den Koleos anstatt 17 Zoll oder 18 Zoll auch 20 Zoll zu verpassen ohne großen Aufwand?? Das ganze soll für die öffentliche Strasse sein und NEIN es sollen keine Niederquerschnitt Reifen sein. 20 Zoll Reifen so wie es bei einem SUV sein sollte. Was muss ich dafür Tun und Möglich????


    Das ganze natürlich Legal

  • Hallo,


    erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. :m0023:


    Beim Koleos 1 kann ich es nicht sagen, vielleicht fragst Du einmal Armin, der schraubt und kennt sich aus. ;)


    Mario

    Meine Arbeit ist wie ein Eisberg- 90% befinden sich unter der Oberfläche. ;)


    Renault Koleos, Initiale Paris, dCi 175 4WD, X-tronic, Amethyst Black, Winter- Plus- Paket, AHK, Easy- Park usw.

  • "Legal" kannst Du das m.E. nicht machen. Und "illegal" eigentlich auch nicht.


    Wenn Du an den Rädern etwas ändern möchtest, gibt es eine eiserne Regel: der Außenumfang, also der Raddurchmesser bis Außenkante Reifen gemessen darf sich nicht verändern. Sonst dreht sich das Rad bei einer gegebenen Geschwindigkeit langsamer oder schneller als das Originalrad, und dann stimmen Tachoanzeige und die Impulse der Geberscheibe für das ABS/ESP nicht mehr. Um das zu kompensieren müsste man in die Elektronik eingreifen, ein eigenes Steuergerät für Dich programmieren, was Renault/Nissan NIEMALS für Dich machen wird, und wenn könntest Du es nicht bezahlen. Abgesehen davon bekämst Du ebenso unweigerlich Probleme mit dem Radhaus, wenn ein größeres Rad einfedert würden die Endanschläge nicht mehr passen und das Rad könnte sich im Radhaus in die Radhausschale arbeiten, oder wenn Du das noch mit Lenkbewegung kombinierst würde sich der Reifen in das Blech der Kotflügelkante fressen. Du müsstest also auch an Achsteilen und an den Kotflügeln Änderungen machen.


    Letzlich würdest Du Dir auch keinen Gefallen tun, weil die Getriebeabstufungen dann nicht mehr passen würden, der Raddurchmesser ist ja Teil der Gesamtübersetzung. Bei größeren Rädern würde die Übersetzung "länger", das Auto würde sich beim Beschleunigen "lahmer" anfühlen.


    Wenn Du also etwas ändern möchtest, geht schon ein wenig was, aber egal was Du machst, es muss immer der Raddurchmesser gleich bleiben, und was Du für eine größere Felge an Bauraum beanspruchst muss von der Reifenflanke wieder abgezogen werden --> Du kommst bei größeren Felgen dann unweigerlich zu den "Niederquerschnitteifen", die Du ja (vernünftiger Weise) nicht haben möchtest.


    Nur der Vollständigkeit halber: ähnlich verhält es sich auch mit der Reifenbreite. Machst Du breiter, steigt die Gefahr, dass der Reifen am Federbein ansteht oder beim Einfedern oder Lenken irgendwo am Radhaus oder an den Radhauskanten einschlägt. Im Unterschied zur Reifenhöhe kann man bei überbreiten Reifen allerdings mechanisch dagegen halten, weil nsich ein breites Rad genau gleich schnell dreht wie ein schmales, man muss also nichts an der Elektronik machen. Man kann die Reifen mit anders geformten Felgen ("Einpresstiefe") oder Spurplatten vom Federbein weg nach außen stellen, man kann die Radhauskanten wegbiegen ("umbördeln"), da kann man also (in Grenzen) was machen. Auch das hat übrigens meiner Meinung nach rein fahrtechnisch gesehen fast nur Nachteile, es wird aber aus optischen Gründen trotzdem oft gemacht.


    Fazit: breiter kann man machen, größer geht m.E. niemals am TÜV vorbei.


    Armin.

  • Also bleiben nur die Original 17 oder eben so wie bei mir 18 Zoll Alles Klar Danke für die Ausführliche Info dann ist eben so. Wäre super gewesen den Koli auf 20 Zoll Räder zu sehen :)

  • Also bleiben nur die Original 17 oder eben so wie bei mir 18 Zoll Alles Klar Danke für die Ausführliche Info dann ist eben so. Wäre super gewesen den Koli auf 20 Zoll Räder zu sehen :)

    Ja, schaut so aus. Es gibt, habe ich gesehen, für den Koli ein paar wenige 20" Felgen mit Papieren für eine Aussicht auf TÜV Abnahme, aber dann bleibt für den Reifen nur noch an die 2-3cm Gummi, das schaut ebenso besch***** aus wie es sich fährt. Aber wers mag ...


    Bevor ich meinen Koli gekauft habe, war ich auf Jeeps fixiert. Da ist mir dieses Exemplar begegnet:


    1547898835870.jpg


    Autsch, "mera sog i ned". :S


    Vielleicht wär auch das was:


    Mischbereifung.png


    Alles dran was Laune macht! Mischbereifung, riesige Räder mit wenig Reifen, Niederquerschnitt, Geländefederung, und ein Cabrio ist es auch noch :)


    Armin

  • Hallo Andi,
    leider kann ich dir keine verbindliche Antwort geben.
    Hier in Schweden ist sowohl reifen - als auch lichttechnisch alles erlaubt,
    bei Reifenkombinationen gilt beispielsweise eine -5% und eine +5% Regelung.
    Das heißt , ausgehend von der 225 60 x 17 Standardbereifung , darf der Reifenumfang jeweils 5% nach oben und nach unten abweichen.
    Ich fahre zB 225 55 x 19, darf aber auch 225 50 x19 und 225 45 x 19 fahren.


    Wen es intressiert hier der link:
    http://rullomkrets.se


    Gruß Uwe

  • Die sind zulässig oder
    Muss ich die nachtragen????

    Deutschland ist die Hochburg der KFZ-Bürokraten, und die wachstumsstärkste Industrie ist die Zettelwirtschaft :)


    Du brauchst für jede Felge, bzw Felge + Reifen (Rad) eine Bescheinigung von irgendwem, der zur Erstellung solcher Gutachten befugt ist, dass das schon so passt auf genau Deinem Auto, eventuell auch mit "Auflagen" verknüpft, und sei es nur, dass Du keine Ketten mehr fahren darfst mit diesen Felgen.


    Zu allererst brauchst Du die KBA Nummer der Quashqai Felge, die Du fahren willst (es dürfte da wohl mehrere Modelle geben). Sie ist irgendwo in der Felge eingegossen oder eingestempelt.


    Dann schaust Du in Deine Wagenpapiere, ob diese KBA Nummer als zulässig eingetragen ist. Das glaube ich eher nicht, es sei denn genau diese Felge wäre auch mal serienmäßig mit dem Koleos verkauft worden.


    Als nächstes würdest Du eine Anfrage an der technischen Hotline von Renault/Nissan Deutschland stellen. Hin und wieder haben die nämlich weitere Gutachten in der Schublade, von hierzulande unbekannten (Sonder)modellen, eventuell auch solche aus anderen EU Ländern, die scheinen auch bei uns anerkannt zu werden. Möglicherweise wegen EU, ich bin da nicht sicher, aber ich sehe häufig welche vom TÜV Austria. Oder sie stellen direkt eine "Unbedenklicheitsbescheinigung" aus. Ob Renault/Nissan das macht, und ob es gratis ist weiß ich nicht, ich hab das zuletzt vor etwa 25 Jahren mal mit einem Opel machen müssen, das war damals überhaupt kein Problem und hat nicht mal was gekostet.


    Wenn die sich nicht kooperativ zeigen: für eigene Recherchen brauchst Du Zugriff auf die Gutachten-Datenbank des KBA. TÜV Stellen haben das, aber auch viele Reifen- und Felgenhändler. Ob sie inzwischen auch für Normalos irgendwo öffentlich online steht weiß ich leider nicht. Da schaust Du, ob diese Felge vielleicht eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" für den Koleos hat. Wenn ja ist alles gut, und Du kannst sie ohne weitere Eintragungen fahren. Ich gehe in solchen Fällen aber immer sofort zu unserer lokalen TÜV Prüfstelle. Die Jungs da sind sehr hilfsbereit, haben Zugriff auf alle denkbaren Datenbanken, und sagen einem ganz genau, was Sache ist, und haben für die reine Beratung bisher nie etwas verlangt.


    Voraussetzung ist aber immer, dass man eine konkrete Felgennummer vorlegen kann.


    Das sind die beiden einfachen Fälle. Hat die Felge ABE, brauchst Du nichts weiter tun. Gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, gehts damit zum TÜV, die sehen pro Forma nochmal schnell nach, und dann zur Zulassungsstelle. Im Gegensatz zu ABE kostet das Geld, aber ist eigentlich nur Formsache.


    Wichtig wenn Du ganze Räder kaufst: die Reifen müssen ebenfalls zugelassen sein. Breite ist eins, wichtiger ist die Höhe bzw. der Raddurchmesser, in den Bestimmungen wird allerdings der Umfang (Durchmesser mal Pi) als Maß hergenommen, der darf m.W. nicht mehr als +/-4% abweichen. Wobei der Gesetzestext auf die durch den geänderten Umfang hervorgerufene Tachoabweichung abgestellt ist. Der Tacho darf laut Vorschrift nie weniger anzeigen als man tatsächlich fährt. Das würde er tun, wenn man das Rad größer macht. Abweichung nach oben ist also kritischer als Abweichung nach unten. Deswegen tolertiert der TÜV m.W. auch nur etwa +3% ohne großes Galama, im Bereich +3-4% verlangt er eine Kontrolle ob die Tachoanzeige noch im Rahmen ist.


    Armin.